Alpiq nimmt vom Entscheid der Räte zum Antrag der Einigungskonferenz Kenntnis, die Strategie Stromnetze anzunehmen. Dieses Bundesgesetz betreffend Um- und Ausbau der Stromnetze, insbesondere die angepasste Fassung des Artikels 6 Abs. 5 sowie Abs. 5bis StromVG, betrifft die Verteilnetzbetreiber mit Endkunden im Monopol. Diese können nun die Gestehungskosten aus erneuerbaren Energien komplett den Endkunden verrechnen, ohne ihnen die Preisvorteile aus dem liberalisierten Markt weitergeben zu müssen. Damit wird die bestehende Marktasymmetrie zwischen Verteilnetzbetreibern mit Endkunden im Monopol und reinen Stromproduzenten im teilliberalisierten Markt wie Alpiq zementiert. Während die Kosten der Wasserkraft im Monopol komplett den Endkunden verrechnet werden, kann die Wasserkraft im teilliberalisierten Markt mit Marktpreisen unter Gestehungskosten nicht nachhaltig betrieben werden.
Alpiq spricht sich für eine längst überfällige, vollständige Öffnung des Strommarktes und die Einführung eines neuen Marktmodells aus, mit dem die Wasserkraft rentabel betrieben werden kann.
Weitere Informationen zu Alpiq: www.alpiq.com